Zunftordnung

der Narrenzunft Mittelbiberach e.V.

Um innerhalb der Zunft Voraussetzungen für eine gute Organisation zu schaffen werden Bestimmungen und Ordnungen außerhalb der Satzung vom Zunftrat in eigener Zuständigkeit erlassen, die sich auf die Rechte und Pflichten der Mitglieder beziehen. Diese Beschlüsse sind ebenso verbindlich, wie die einzelnen Paragraphen der Satzung. (vgl. Punkt 19 Vereinssatzung der Narrenzunft Mittelbiberach v. 13.05.2004)

 

 

 

Das Eintrittsalter für die Narrenzunft Mittelbiberach beträgt 18 Jahre. Die Aufnahme in die Zunft muss bei der Zunft schriftlich (Eintrittserklärung) beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Zunftrat mit Mehrheitsbeschluss. Minderjährige können nur durch die aktive Mitgliedschaft des / der Erziehungsberechtigten mit aufgenommen werden.

 

  1. Häs

 

·  Die Mitglieder der Zunft haben bei Veranstaltungen in vollständigem Häs teilzunehmen. Das Häs muss sauber und in ordentlichem Zustand sein. Abänderungen an Maske und Häs sind nicht zulässig.

 

·  Das sichtbare Tragen von Trinkgefäßen (z. B. Edelstahlbecher) ist während des Umzugs nicht gestattet!

 

·  Sonstige sichtbare Gegenstände (Nasenring, Hüte, Aufkleber, usw.) sind während des Umzugs nicht gestattet

 

·  Das selbstständige Nähen bzw. Stricken von Hästeilen ist nicht erlaubt, kann jedoch nach Absprache mit dem Häswart gestattet werden.

 

·  Bestandteile mit Zusatz „Laura Lies“ und „Rotbach Rälle“ sind beim Häswart gegen Entgelt erhältlich und dürfen NICHT von dritten bezogen werden.

Laura Lies:

 

Das Häs der "Laura Lies" umfasst im einzelnen folgenden Bestandteile:

 

  • Maske "Laura Lies" mit Hanfhaaren und schwarzem, am Kinn geschlossenem Kopftuch. Der Laufbändel ist an der linken Seite des Kopftuches auf Augenhöhe anzubringen (bei aufgesetzter Maske vom Hästräger aus gesehen). Die Maske „LauraLies“ darf erst mit dem vollenden des 12. Lebensjahres getragen werden.
  • Bluse "Laura Lies" ist im Rock zu tragen.
  • Weste "Laura Lies" grau mit Knopfleiste.
  • Rock "Laura Lies" schwarz; Länge Mitte Wade
  • Schürze "Laura Lies" grün mit aufgenähtem Vereinsemblem rechts (10cm von oben, 10 cm von rechts; bei getragener Schürze vom Hästräger aus gesehen)
  • schwarze Strickfingerhandschuhe (sind selbstständig zu besorgen)
  • Unterhose weiß, kniebedeckt mit Rüschenbesatz (Rüschen dürfen sichtbar sein; ist selbstständig zu besorgen)
  • Socken "Laura Lies" olivgrün kniehoch bis unter Rüschen (hochgezogen)
  • braune Leder-Halbschuhe oder Stiefel (knöchelhoch) oder Schuhe mit Rupfensack vollständig beklebt (sind selbstständig zu besorgen)
  • Bei Straßenveranstaltungen am Tage ist ein Holzstecken vom Hästräger mitzuführen. Die Größe des Steckens sollte in angemessenem Verhältnis zur Gestalt des Hästrägers stehen. (Durchmesser min. 2-3 cm, Brusthöhe)

 

      Rotbach Rälle:

 

            Das Häs des "Rotbach Rälle" umfasst im Einzelnen folgende Bestandteile:

 

  • Maske "Rotbach Rälle" mit schwarzem Kopftuch u. aufgenähtem schwarzem Fell u. Laufbändel links angebracht (bei aufgesetzter Maske vom Hästräger aus gesehen).
  • Jacke "Rotbach Rälle" bestehend aus schwarzer Arbeitsjacke mit aufgenähtem schwarzem Fell und
  • Vereinsemblem "Rotbach Rälle" am rechten Oberarm
  • (Latz)Hose "Rotbach Rälle" bestehend aus schwarzer oder dunkler  Arbeitshose u. aufgenähtem schwarzem Fell
  • schwarze Handschuhe (sind selbstständig zu besorgen)
  • schwarze Halbschuhe oder Stiefel (sind selbstständig zu besorgen)
  • Sweat-Shirt „Rotbach Rälle“ schwarz mit Narrenzunft-Beflockung

 

Kinderhäs:

 

·  Bis zum vollenden des 16. Lebensjahres (Stichtag 11.11.)

 

·  Wird von der Narrenzunft Mittelbiberach gegen Kaution verliehen und kann beim Häswart erworben werden.

 

·  Häsordnung wird mit dem Häswart abgesprochen

 

Leihhäs:

 

·  Kann für gewissen Zeitraum bei der Narrenzunft Mittelbiberach beantragt werden

 

·  Anspruch auf Kinderhäs besteht nicht

 

·  Häsordnung und Punktesystem müssen beachtet werden

 

·  Kann für max. 2 Saisons in Anspruch genommen werden (Ausnahmen kann der Zunftrat entscheiden)

 

·  Bedingungen (siehe Leihhäsantrag)

 

Verleihung des eigenen Häses:

 

 

 

1.    Voraussetzung:

 

- Aktueller Laufbändel sichtbar angebracht

 

 

 

2.    Bedingungen:

 

- maximal 3 Umzüge darf das Häs verliehen werden.

 

- muss beim Häswart oder dessen Stellvertreter vorher angemeldet werden

 

- Unkostenbeitrag in Höhe von 15 € pro Umzug sind bei Anmeldung dem 

 

  Häswart oder dessen Stellvertreter zu leisten.

 

- für die Einhaltung der Zunftordnung ist der Verleiher verantwortlich

 

- Mindestalter 16 Jahre, bis 18 Jahre nur mit schriftlicher Genehmigung des

 

  Erziehungsberechtigten

 

 

 

Das Häs eines Mitglieds darf auf fremden Veranstaltungen (z. B. Umzüge, Bälle, Tänze, Discos usw.) nicht getragen werden, wenn:

 

  • das Häs für diese Veranstaltung gesperrt wurde, bzw. die Veranstaltung in einen Zeitraum fällt, in dem das Häs gesperrt wurde
  • während einer eigenen Veranstaltung bzw. bei deren vollständigen Auf- u. Abbau, und während der Teilnahme an einem Umzug der Zunft.
  • am Abend bzw. nach einem Umzug oder eigenen Veranstaltung, an welcher das Häs nicht teilgenommen hat. Ausnahmen hierzu können nach Absprache mit dem Zunftmeister erfolgen.

 

Das Verhalten der Mitglieder im Häs darf in keinem Fall der Zunft schaden, dies bedeutet im Einzelnen:
Fällt ein Hästräger durch zu hohen Alkoholgenuss oder Sachbeschädigungen, Körperverletzungen usw. auf, muss er damit rechnen, dass er für einen oder mehrere Umzüge gesperrt wird. Bei groben Verstößen muss mit einem Ausschluss aus der Zunft gerechnet werden. Dies entscheidet der Zunftrat (ob überhaupt, wie lange, wieviel?)
Wird ein Mitglied aus der Zunft ausgeschlossen oder beendigt dieses die Mitgliedschaft, darf die Maske und das Häs bei öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr getragen werden. (Vorkaufsrecht der Narrenzunft beachten!!)

 

 

  1. Verhaltensmaßregeln

 

      Bei Straßenveranstaltungen haben die Mitglieder rechtzeitig am Aufstellungsplatz zu

 

      erscheinen.

 

Mitglieder der Zunft haben sich bei allen Veranstaltungen stets so zu verhalten, dass sie keinen Schaden verursachen oder das Ansehen des Vereins schädigen.
Der Alkoholkonsum könnte, aber will vom Zunftrat nicht untersagt werden. Es darf aber nicht durch den Genuss von Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln zu Ausschreitungen kommen. Die Mitglieder des Zunftrates, sowie der Hexenmeister, bzw. dessen Stellvertreter behalten sich das Recht vor, solche Verstöße sofort, bzw. bereits im Vorfeld zu ahnden.
Sollte zu Veranstaltungen ein Bus benutzt werden, so ist dieser in sauberem Zustand zu verlassen. Der Bus fährt immer pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt ab. Kosten, die durch mutwillige Beschädigungen oder unachtsames Vorgehen am oder im Bus verursacht werden, sind vom Verursacher zu tragen.
Wurde ein Mitglied durch ein Zunftsratsmitglied von einer Veranstaltung entfernt, so hat dieses den Weisungen ohne Diskussionen sofort Folge zu leisten. Bei Straßenumzügen hat sich der Gemaßregelte in angemessenem Abstand zur Maskengruppe aufzuhalten.
Bei Straßenumzügen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass keine Beschädigungen oder Verletzungen bei den Zuschauern entstehen.
Alle Mitglieder können vor einer Straßenveranstaltung vom Hexenmeister, bzw. dessen Stellvertreter auf den Zustand des Häses und der Maske kontrolliert und Verstöße u. U. mit dem Verweis von der Veranstaltung geahndet werden.

 

  1. Mitgliedsbeiträge

 

Aktive Mitglieder ab 18 Jahre: 80,- Euro

 

Familienbeitrag: 150,- Euro

 

Passive Mitglieder: 20,- Euro

 

Menschen mit Behinderung (Ausweis muss vorgezeigt werden): 40,- Euro

 

 

 

Schüler und Studenten:

 

Durch herkömmlichen Bankeinzug des Mitgliedsbeitrages zu 100%. Barrückzahlung von 50% bei der

darauffolgenden Versammlung durch den Kassierer bei Vorlage des Schüler-/ Studentenausweises.

 

 

  1. Datenschutz

 

Um den Datenschutz nach DSGVO einzuhalten hat die Zunft eine eigene Datenschutzordnung.

 

Diese ist als Anlage zur Zunftordnung separat unter Downloads hinterlegt.

 


Mittelbiberach, den 01.07.2019

1. Vorstand u. Zunftmeister                  2. Vorstand u. Stellvertreter